BGH Urteil

Schatten durch Bäume muss Nachbar dulden

Neutral
Aktenzeichen: V ZR 229/24
Urteil vom: 10.07.2015

Ein Eigentümer kann von seinem Nachbarn nicht verlangen, dass dieser seine Bäume wegen der von ihnen verursachten Verschattung beseitigt. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.07.2015 (Az. V ZR 229/24) entschieden, dass das Eigentum durch die Verschattung nicht in dem für einen Beseitigungsanspruch erforderlichen Umfang beeinträchtigt werde.


Das Gericht führt aus, dass das Grundstück grundsätzlich in seinen räumlichen Grenzen vollumfänglich genutzt werden könne, dies sei Teil des Eigentums. Im Hinblick auf angepflanzte Bäume wird festgestellt, dass Einwirkungen durch den Nachbarn in Form von Licht oder Luft nicht ausreichend seien, um einen Anspruch begründen zu können. Ein Beseitigungsanspruch komme über den Schattenwurf hinaus lediglich in Betracht, wenn die landesrechtlich vorgeschriebenen  Abstände nicht eingehalten worden sind, was hier aber nicht der Fall war.


Auch eine Beseitigung nach dem sog. nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebot könne nicht verlangt werden. Dafür sei erforderlich, dass der Nachbar wegen der Höhe der Bäume ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Nachteilen ausgesetzt sei. Der Bundesgerichtshof hat allerdings offen gelassen, ob es für die Beurteilung der Verschattung auf die Verschattung nur der Gartenfläche oder des gesamten Grundstücks ankommt.

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